Transparente Gebühren sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede andere Dienstleistung auch, Geld. Deshalb informieren wir Sie im Erstgespräch wie wir unsere anwaltlichen Dienstleistungen abrechnen. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder unverständliche Formulierungen. Entscheiden Sie jederzeit selbst, ob Sie die (weiteren) Kosten tragen möchten.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
Erstberatung:
Im Rahmen der Erstberatung erörtern wir gemeinsam mit ihnen die möglichen Lösungswege und wägen ab, mit welcher Strategie wir Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen und dabei für Sie wirtschaftlich sinnvoll agieren.