Interessenschwerpunkte

Interessenschwerpunkte

"Die Macht des Anwalts liegt in der Unsicherheit des Rechts." (Jeremy Bentham, Philosoph)

        EU-Kindergeld

Herr Rechtsanwalt Karsak war zuvor jahrelang bei  der Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse beschäftigt. Während dieser Zeit bearbeitete er in der Rechtsbehelfsstelle der größten Familienkasse eine Vielzahl Rechtsbehelfsverfahren im Bereich des sozialrechtlichen und steuerlichen Kindergeldes, insbesondere auch unter der Berücksichtigung des zwischen- und überstaatlichen Rechts (Anwendung der europäischen Verordnungen zur Koordinierungen der Familienleistungen); umgangssprachlich auch bekannt unter der Bezeichnung des „EU- Kindergeldes“.

Während dieser Zeit kristallisierten sich vielfältige Problemfälle, insbesondere im Bereich des „EU-Kindergeldes“, heraus.

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Mietrecht

Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Mietrechts sind die dritthäufigsten Rechtsstreitpunkte in Deutschland. 

In einem Mietverhältnis - insbesondere in einem Wohnraummietverhältnis - können Störungen in drei zeitlich verschiedenen Abschnitten auftreten:
  • Die Eingehung,
  • der Zeitraum während des Bestandes des Mietverhältnisses bis hin zur
  • Beendigung des Mietverhältnisses.
Insbesondere durch die sich ständig ändernde Rechtsprechung des VIII. und  XII. Zivilsenates des  Bundesgerichtshofes ist im Mietrecht eine gewisse Art von „Rechtsunsicherheit“ für Vermieter und Mieter entstanden. Was jahrzehntelang gängige Rechtsprechung war, ist es auf einmal nicht mehr. Dies macht es für einen Laien so schwer, dass die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zwingend geboten ist. Die Kenntnis dieser o.g. Rechtsprechungen ist für die Störungsbeseitigung ganz elementar.
Gerne vertreten wir Ihre Interessen.
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Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Recht)

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Einfach gesagt, Gemeinschaftseigentum ist alles, was nicht Sondereigentum ist.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Beim Wohnungskauf erwerben die Eigentümer das Recht auf ein Sondereigentum bezogen auf die Wohnung. Als Sondereigentum gilt nur, was einem Eigentümer dient. Es kann entfernt oder hinzugefügt werden, ohne die Miteigentümer zu beeinflussen oder die Außenansicht im weitesten Sinne zu verändern. Folglich entbindet das Sondereigentum die Eigentümer jedoch nicht, sich im Rahmen der Eigentümergemeinschaft an bestimmte Pflichten zu halten. Die Eigentümergemeinschaft ist sehr wichtig, um das Gemeinschaftseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz zu verwalten.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben sich häufig Konflikte bezüglich Miteigentumsanteil, Hausgeld oder Kostenverteilung.


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Arbeitsrecht

Für den gekündigten Arbeitnehmer ist eine Kündigung fast immer ein folgenreicher
Einschnitt, denn für viele Beschäftigte ist der Arbeitsplatz zumeist die einzige Quelle des Lebensunterhalts – demnach die Existenzgrundlage. Mindestens genauso wichtig ist allerdings, dass er für viele Menschen Sinn und Identität stiftet. Verliert man seinen Arbeitsplatz, verliert man demnach nicht nur die Existenzgrundlage, sondern zugleich einen Teil seiner Identität.

Auf Seiten des Arbeitgebers birgt ein Kündigungsschutzprozess das Risiko, den Lohnausfall während des gesamten Rechtsstreits zu bezahlen. Je länger der Prozess dauert, desto größer wird dieses Verzugslohnrisiko. Er kostet nicht nur Geld und Nerven, sondern auch Ressourcen – ohne dass der  Arbeitgeber im Falle des Verlierens etwas davon hat.

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Transparente Gebühren sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. 


Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede andere Dienstleistung auch, Geld. Deshalb informieren wir Sie im Erstgespräch wie wir unsere anwaltlichen Dienstleistungen abrechnen. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder unverständliche Formulierungen. Entscheiden Sie jederzeit selbst, ob Sie die (weiteren) Kosten tragen möchten. 


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.


Erstberatung:


Im Rahmen der Erstberatung erörtern wir gemeinsam mit ihnen die möglichen Lösungswege und wägen ab, mit welcher Strategie wir Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen und dabei für Sie wirtschaftlich sinnvoll agieren.




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